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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma two S label by Sina Scheunemann – Inhaber Sina Scheunemann, Saarlandring 42, 31228 Peine

 

1. Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erbringt two S label by Sina Scheunemann - Sina Scheunemann, im nachfolgenden kurz two S label genannt, ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, das gilt auch für das Abweichen oder Abändern dieses Schriftformerfordernisses. Soweit individuelle Vertragsabreden getroffen werden, bedürfen auch diese der Schriftform; dies gilt auch für das Abweichen oder die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von two S label, ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Soweit die Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Vertragsabschluss, Angebote und Preise

2.1 Grundlage für jeden Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von two S label bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang, die Preise bzw. die Vergütung festgehalten sind.

2.2 Alle Angebote und Preise von two S label gelten in allen Teilen freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Two S label  zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax) zu erfolgen, es sei denn, dass Two S label  auf andere Art und Weise/durch vertragsmäßiges Handeln zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. Meint der Auftraggeber, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die unverzügliche Rüge, so gilt die erteilte Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich.

2.3 Vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit des schriftlichen Einverständnisses von two S label .

2.4 Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.

2.5 Alle Preise von two S label  verstehen sich ab Werk in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es wurden anderweitige Angaben gemacht. Verpackung, Fracht und Versicherung sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden, der Auftragsbestätigung bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2 Alle Leistungen von two S label  (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben.

3.3 Der Kunde ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, standes- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von two S label  überprüfen lassen. two S label  veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden, die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Two S label  haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird two S label  wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde two S label  schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile, insbesondere Schäden zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

4. Korrekturen / Druckaufträge

4.1 Korrekturabzüge und –andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und als druckreif freizugeben. Two S label  haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4.2 Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, Neusatz oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.

4.3 Für erhebliche Abweichung der Beschaffenheit des durch two S label  beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigem Materials haftet two S label  nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten. In einem solchen Fall ist two S label  von der Haftung befreit, wenn two S label  seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abgetreten hat.

4.4 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.

 

5. Eigenleistungen / Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1. Two S label  ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

5.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

5.3. Two S label  wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

 

6 Termine und Lieferung

6.1. Liefertermine, -fristen und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und ausdrücklich von two S label  zu bestätigen.

6.2 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Auftragseinzelheiten, nicht vor Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von two S label  – entbinden two S label  von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

6.3 Sind keine Liefertermine vereinbart, sondern eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe. Korrekturvorlagen, Andruckmuster und Ähnliches durch den Auftraggeber sind als annähernd zu betrachten. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.

6.4 Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird.

6.5 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“; die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.

6.6 Die Wahl von Versandart und –weg behält sich two S label  vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.

6.7 Two S label ist zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen der Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.

6.8 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und von two S label nicht zu vertretenden Umständen, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie im Betrieb der Firma two S label  oder bei ihren Vorlieferanten eintreten, bei denen two S label  an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, ist two S label  berechtigt, ohne eine Verpflichtung zu Nachlieferung oder Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht.

6.9 Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in 6.8 genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer Two S label  gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird (15.3). Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von two S label , innerhalb einer angemessenen Frist zu klären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

 

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1 Two S label  ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von two S label  weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung two S label  eine taugliche Sicherheit leistet.

 

8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von two S label  für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Two S label  ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

8.2 Kostenvoranschläge von two S label  sind grundsätzlich unverbindlich.

8.3 Für alle Arbeiten von two S label , die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt two S label  eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich two S label  zurückzustellen.

 

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Alle Rechnungen von two S label  sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und werden netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.2 Sofern die Porto- , Fracht- und Verpackungskosten auf einer eigenen Rechnung ausgewiesen sind, sind diese durch den Auftraggeber sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

9.3 Bei two S label  unbekannten Auftraggebern erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse.

9.4 Bei verspäteter Zahlung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit ist two S label  berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

9.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann two S label  sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.6 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist two S label  berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach Wahl von two S label  zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist two S label  berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

9.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

9.8 Vereinbarte Preisnachlässe, Rabatte, Skonti usw. werden nur für den Fall der fristgerechten Bezahlung gewährt. In Insolvenzfällen oder Ausgleichsverfahren entfällt jeder Tarifnachlass.

9.9 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

9.10 Eventuelle Fehler in den Rechnungen von two S label  müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung

 

10.Eigentumsvorbehalt

10.1 Sämtliche von wo S label  gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von two S label . Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf an two S label vorher abgetreten wird.

10.2 Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind two S label  unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist Two S label  das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Im Falle des Zugriffs Dritter hat der Auftraggeber alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere auch im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage, sowie zur Wiederbeschaffung der Ware erforderlich sind.

 

11. Rücksendungskosten

11.1 Sofern die Rücksendung aufgrund eines Produktionsfehlers von two S label erfolgt, werden die Kosten gemäß der üblichen Versandkostentabellen der Deutschen Post durch two S label übernommen.

12. Annahmeverzug des Auftraggebers

12.1 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines zufälligen Untergangs der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser die Leistung hätte erstmals annehmen können. In diesem Fall ist two S label  auch berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die nicht abgeholte Ware auf Rechnung des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen und ein Lagergeld zu verlangen oder bei einem Spediteur auszulagern. Unberührt davon bleiben two S label  die Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Während des Annahmeverzuges hat It´s time 4 nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

12.2 Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann two S label , 30 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

 

13. Präsentationen

13.1 Erhält two S label  nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von two S label , insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von two S label ; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an two S label  zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von two S label  nicht zulässig.

13.2 Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

13.3 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von two S label  gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist two S label  berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

 

14. Eigentumsrecht und Urheberschutz

14.1 Alle Leistungen von two S label  einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von two S label  und können von two S label  jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit two S label  darf der Kunde die Leistungen von two S label  nur selbst nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von two S label  setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von two S label  dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

14.2 Entgeltliche oder unentgeltliche Aushändigung an Dritte ist untersagt. Änderungen von Leistungen von two S label , wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von two S label  zulässig.

14.3 Für die Nutzung von Leistungen von two S label , die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von two S label  erforderlich. Dafür steht two S label  eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

15. Kennzeichnung

15.1 two S label  ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihren Internet-Websites mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

16. Gewährleistung und Schadenersatz

16.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen und sämtliche Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch two S label schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch two S label  zu, wobei sich two S label das Wahlrecht zwischen beiden Möglichkeiten vorbehält. Nur soweit die von two S label gewählte Form der Nacherfüllung fehl schlägt, steht dem Auftraggeber ein Recht zur Minderung oder zum Rücktritt nach seiner Wahl zu.

16.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde sich verpflichtet, two S label  alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. two S label   ist berechtigt, die Nachbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für two S label  mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

16.3 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von two S label  beruhen oder die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit betreffen.

16.4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

16.5. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

16.6. Für Privatpersonen beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe der Sache.
16.7. Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Rüge- und Untersuchungs verpflichtungen nach dem HGB.

 

17. Haftung

17.1. two S label  wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung seitens two S label  für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn two S label  seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet two S label  nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für sämtliche Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

 

 

 

18. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und two S label  ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

19. Erfüllungsort / Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleistungsunternehmens two S label  – Sina Scheunemann/Peine.

19.2 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen two S label  und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma örtlich und sachlich zuständige Gericht in Peine vereinbart.

19.3 Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt automatisch alle bisherigen außer Kraft.

Stöbern Sie bei uns!

Um all unseren Kunden gerecht zu werden vereinbaren Sie bitte kurz telefonisch einen Termin. Wir freuen uns auf Sie. 

Wir machen Markt!

25.- 26.02.2012 Ostermarkt Lachendorf
10.-11.03.2012 Ostermarkt Stederdorf im Café Duo
18.03.2012 Frühlingsmarkt Vechelde
24.-25.03.2012 Ostermarkt Wienhausen

Ihre persönliche Homeparty - eine besondere Attraktion für Freunde und Bekannte!

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